Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002

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   BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02   

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BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 61 Nr. 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • Wolters Kluwer

    Bundesstraße - Beiladung - Landesbehörde - Planfeststellungsbeschluss - Planfeststellungsbehörde

  • Judicialis

    VwGO § 61 Nr. 3; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 61 Nr. 3 § 65 Abs. 1, 2 § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Verwaltungsprozessrecht; Straßenplanungsrecht - Planfeststellung Bundesstraße; Beiladung Landesbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beiladungsfähigkeit von Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1409 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 216
  • NJ 2002, 667
  • DVBl 2003, 67
  • DÖV 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).

    Kann, wie hier, eine Behörde nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO verklagt werden, handelt sie in Prozessstandschaft für das Land (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - a.a.O., S. 128; Meissner in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78 Rn. 38), ohne indes selbst zum Rechtsträger zu werden.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 und 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    In diesen Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist es indes unstreitig, dass neben dem beklagten Land andere Behörden dieses Landes nicht beigeladen werden können (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Die Beiladung war mit einem offenkundigen und schwerwiegenden Mangel behaftet, da grundsätzlich nicht zwei Behörden desselben Rechtsträgers an einem Verfahren beteiligt sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, Rn. 15, juris).

    Unerheblich ist dabei, dass der Beklagte für das Land als Prozessstandschafter aufgrund von § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 69 LJG SH beteiligt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2 ff., juris).

    Ausnahmsweise ist die Beiladung einer weiteren Behörde des bereits beteiligten Rechtsträgers zulässig, wenn diese Behörde ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Der LHW kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde eines Rechtsträgers ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - a.a.O. RdNr. 4 ff.; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    Der Landesbetrieb Straßen NRW ist auch ohne die - hier nicht mögliche - Beiladung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, DVBl. 2003, 67, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, BVerwGE 72, 165; Czybulka, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, Rn. 68 zu § 65 VwGO, als unselbständiger Teil der Landesverwaltung - vgl. § 14 a LOG NRW - ebenso wie die Beklagte an die Rechtskraftwirkung dieses Urteils gebunden.
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Das Verwaltungsgericht hat damit auch Gelegenheit, seinen Beiladungsbeschluss vom 13. Juni 2002, soweit es den Beigeladenen zu 2 betrifft, zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, denn weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers erst recht nicht dieselbe Behörde können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein (vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 28. August 2002 BVerwG 9 VR 11.02 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

    Zwar war die Beiladung des Finanzamts Bad Bentheim, das dieses Rechtsmittel fristgerecht eingelegt und begründet hat, im Hinblick darauf unzulässig, dass seinerzeit bereits die beklagte Bezirksregierung Weser-Ems in Prozessstandschaft für das Land Niedersachsen handelte und damit eine weitere Landesbehörde nicht in Anwendung von § 61 Nr. 3 und § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO an dem Verfahren beteiligt werden konnte (vgl. Beschlüsse vom 28. August 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 S. 11 und vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 330 S. 45, 47).
  • BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Zweck der Beiladung ist vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte (vgl. §§ 121 Nr. 1, 63 Nr. 3 VwGO), die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern und ihnen dabei die Möglichkeit zu geben, durch die Verfahrensbeteiligung ihre Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen (BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 4).

    Deshalb ist die Beiladung des Beschwerdeführers nach § 65 Abs. 2 VwGO erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2), auch um ihm zu ermöglichen, seine Interessen in den Rechtsstreit einzubringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, NVwZ 2003, 216; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 65 Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Zweck der Beiladung ist es vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte, die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern; außerdem soll dem beigeladenen Dritten die Möglichkeit gegeben werden, durch die Verfahrensbeteiligung seine Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen ( BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4).

    Indes wird allein der hinter der jeweils beklagten Behörde stehende Rechtsträger, beispielsweise das Land, aus dem rechtskräftigen Urteil berechtigt und verpflichtet ( BVerwG, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 11 u. 13; Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4 ff., 6; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - L 18 AL 17/21

    Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der persönlichen Arbeits- und

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 311/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07

    Vollstreckung eines Leistungsbescheides

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 9 A 867/15

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 406/03

    Finanzhilfe für Ersatzschule

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02

    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von

  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der

  • VG Aachen, 23.04.2013 - 2 K 893/12

    Klage gegen französischsprachige Beschilderung Liège am Europaplatz abgewiesen

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05

    Beiladung des Finanzamts im Rechtsstreit um die Erteilung der Bescheinigung nach

  • BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 96.08

    Verletzung der Dispositionsbefugnis eines Klägers durch eine nicht beantragte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 695/17

    Heimaufsicht; überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeitsübergang;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 3 O 19/15

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule

  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10

    Beiladung, Unwirksamkeit, In-sich-Prozess, Beteiligtenfähigkeit, Rechnungshof

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 317/20

    Festsetzung einer Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2004 - 16 B 926/04

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer i.R.d.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage - Klärung der zuständigen

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21

    Festsetzung der Finanzhilfe für Waldorfschulen (Schuljahr 2019/2020)

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 313/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Grundschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • VG Magdeburg, 25.01.2023 - 7 A 275/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für berufsbildende Schulen im Schuljahr 2017/2018

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 556/19

    Verwaltungsgerichtliche Amtsermittlung bezüglich der Höhe der Finanzhilfe für

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01   

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https://dejure.org/2002,2040
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01 (https://dejure.org/2002,2040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.09.2002 - 12 A 4352/01 (https://dejure.org/2002,2040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. September 2002 - 12 A 4352/01 (https://dejure.org/2002,2040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Voraussetzung des Einverständnisses des Personensorgeberechtigten für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII; Ersetzung des fehlenden Einverständnisses des Personensorgeberechtigten durch Übertragung des ...

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 11 K 3444/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1409
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Aus der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt folgt nicht, dass dessen Wille zur Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII das fehlende Einverständnis des Personensorgeberechtigten mit der Vollzeitpflege seines Kindes in einer anderen Familie ersetzt (wie BVerwG, Urteil vom 21.6. 2001 - 5 C 6.00 -).

    Für die Anwendung des § 89 f Abs. 1 Satz 2 SGB VIII 1993 ist es unerheblich, dass die Auffassung der Klägerin, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt allein reiche aus, um seine Befugnis zur Hilfegewährung nach §§ 27, 33 SGB VIII 1993 zu begründen, teilweise auch in Rechtsprechung und Rechtslehre vertreten wird (vgl. hierzu die oben angeführten Nachweise), und erst das Urteil des BVerwG vom 21.6.2001 - 5 C 6.00 - (a.a.O.) insoweit eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt hat.

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Ein solches Einverständnis dürfte auch dem Antragserfordernis im Jugendhilferecht genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, FEVS 52, 532).
  • VG Arnsberg, 23.10.1995 - 11 K 3211/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Die differenzierte Ausgestaltung der Personensorge durch privatrechtliche Regelungen einerseits und öffentlich-rechtliche Normen andererseits zeigt, dass im Fall der Übertragung allein des Aufenthaltsbestimmungsrechts dem Aufenthaltspfleger lediglich die privatrechtliche Befugnis zukommt, Wohnort und Wohnung des Kindes zu bestimmen, die Befugnis etwa zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Rechte und Pflichten der Personensorge davon aber nicht umfasst ist (vgl. DV, Gutachten vom 26.4. 1994 - G 100/92 -, NDV 1995, 168, 169; Fricke, a.a.O.; Jans/Happe/Saurbier/Maas, a.a.O., Art. 1 KJHG, Erl. § 89 f Rdnr. 19, m.w.N.; VG Arnsberg, Urteil vom 23.10.1995 - 11 K 3211/94 -, FamRZ 1997, 1373, 1374).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Nur wenn den jeweiligen Rechtsvorschriften die Einräumung eines gerichtlich nur beschränkt kontrollierbaren Entscheidungsspielraums ihrer Art und ihrem Umfang nach zumindest konkludent entnommen werden kann, hat das Gericht die Prüfungsdichte zu reduzieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221, 225; BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 50f).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII - einschließlich des Anspruchs auf diese Hilfe ergänzende Leistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9. 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433, 435) - steht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 27 Abs. 1 SGB VIII 1993 dem Personensorgeberechtigten zu (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.4.2001 - 12 A 924/99 -, FEVS 53, 251, 252 f; Beschluss vom 17.5. 2001 - 12 E 460/00 -), also in der Regel den Eltern oder einem Elternteil (vgl. § 1626 BGB).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Nur wenn den jeweiligen Rechtsvorschriften die Einräumung eines gerichtlich nur beschränkt kontrollierbaren Entscheidungsspielraums ihrer Art und ihrem Umfang nach zumindest konkludent entnommen werden kann, hat das Gericht die Prüfungsdichte zu reduzieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, BVerwGE 100, 221, 225; BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 50f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII - einschließlich des Anspruchs auf diese Hilfe ergänzende Leistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9. 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433, 435) - steht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 27 Abs. 1 SGB VIII 1993 dem Personensorgeberechtigten zu (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.4.2001 - 12 A 924/99 -, FEVS 53, 251, 252 f; Beschluss vom 17.5. 2001 - 12 E 460/00 -), also in der Regel den Eltern oder einem Elternteil (vgl. § 1626 BGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3477/97

    Verwaltungsrechtsweg; Kostenerstattung; Leistungsklage; Statthaftigkeit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Im Übrigen besteht kein Kostenerstattungsanspruch des tätig gewordenen Trägers (vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.8. 1998 - 16 A 3477/97 -, NWVBl. 1999, 144, 145 f.; Wiesner, in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 2. Auflage 2000, § 89 f Rdnr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Eine Ausnahme ist auch für den Fall zu erwägen, in dem die zur Erstattung angemeldeten Kosten nicht im untrennbaren Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit der gewählten Verfahrensweise stehen, weil rechtmäßiges Handeln ohne Weiteres ebenfalls zu diesen Kosten geführt hätte (vgl. zu einem solchen Fall im Sozialhilferecht: OVG NRW, Urteil vom 29.5. 2001 - 16 A 455/01 -, FEVS 53, 273, 278 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11123/99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01
    Auch wenn das Recht zur Bestimmung des Kindesaufenthalts weiterhin die notwendige Voraussetzung für die - tatsächliche - Wahrnehmung von Pflege und Erziehung und der Beaufsichtigung darstellt (vgl. Hinz a.a.O.), sind die zuletzt genannten Bereiche nicht als bloßer Annex des Aufenthaltsbestimmungsrechts anzusehen (so aber: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13.4. 2000 - 12 A 11123/99 -, FamRZ 2001, 1184; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.2.1996 - 25 Wx 63/95 -, FamRZ 1997, 105; LG Darmstadt, Beschluss vom 16.2. 1995 - 5 T 1414/94 -, FamRZ 1995, 1435, 1436; Schellhorn, a.a.O., § 27 Rdnr. 15).
  • LG Darmstadt, 16.02.1995 - 5 T 1414/94
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 25 Wx 63/95
  • VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04

    Heilung bei Antrag auf Hilfe zur Erziehung von Anfang an, wenn der fehlende

    Eine Erstattungspflicht scheidet daher aus, wenn und soweit die Jugendhilfe rechtswidrig geleistet wird (allgemeine Ansicht, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.2003 - 9 S 2398/02 - NDV-RD 2004, 68; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 12 A 1681/99 - FEVS 53, 518; Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409; Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 89f Rn. 3).

    Außer in den Fällen, in denen zur Abwehr konkreter Gefährdungen des Kindeswohls Maßnahmen nach § 1666 BGB erforderlich sind, leitet sich die Legitimation zu Erziehungsleistungen somit ausschließlich von den Willenserklärungen des Personensorgeberechtigten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 6.00 - NJW 2002, 232; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Entzug der Rechte der Eltern auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung war damit jedoch nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002, a.a.O.).

    Auf ein Verschulden des die Hilfe gewährenden Trägers der Jugendhilfe kommt es daher nicht an (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 12 A 506/10

    Zulässigkeit von erbrachten Jugendhilfeleistungen bei Unterschreiben des Antrags

    - 5 C 29.99 -, FEVS 52, 532, juris; OVG NRW, Urteile vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86; juris, vom 12. September 2002 - 12 A 4352/01 -, FEVS 54, 283, juris, und vom 25. Oktober 2005 - 12 A 4342/03 -, juris, Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - 12 A 4465/05 - vom 4. Juli 2007 - 12 A 1266/07 -, juris und vom 14. November 2007 - 12 A 1990/07 -, juris.

    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 12. September 2002 a.a.O. m.w.N.

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Berufung zum anderen auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des - als Divergenzgericht im Instanzenzug allein in Betracht zu ziehenden - Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. September 2002 - 12 A 4352/01 - in Betracht kommt.

    Wenn das Verwaltungsgericht von einer Billigung der Jugendhilfemaßnahme durch die Kindesmutter ausgegangen ist, hat es keinen Obersatz aufgestellt, der im Widerspruch zu der These des OVG NRW in seiner Entscheidung vom 12. September 2002 - 12 A 4352/01 - steht, dass die Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII zumindest das Einverständnis des Personensorgeberechtigten voraussetzt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 211/13

    Kostenerstattung gemäß SGB 8 89c Abs 1 S 1 für eine Jugendhilfemaßnahme;

    Relevant für die Rechtmäßigkeit der Hilfe sei jedoch der Sorgerechtsteil - Recht auf Inanspruchnahme der öffentlichen Jugendhilfe - nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12. September 2001 - 12 A 4352/01 - stelle die alleinige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ohne das Recht zur Inanspruchnahme von Hilfen eine Verletzung des Elternrechts gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dar.

    Die von dem Beklagten genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 21.06.2001 - 5 C 6/00 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 12.09.2002 - 12 A 4352/01 -, NJW 2003, 1409, juris) stehen dem nicht entgegen, da sie andere Fallkonstellationen betreffen; insbesondere wurde in dem noch ähnlich gelagerten Fall des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen der Kindesmutter nicht - wie im vorliegenden Fall - zuvor im Eilverfahren die elterliche Sorge insgesamt entzogen.

    Das zeigt auch die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urt. v. 12.09.2002 - 12 A 4352/01 -, NJW 2003, 1409, juris).

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